Die Aufgabe des Ortschaftsrates ist die Vorberatung von wichtigen ortsrelevanten Angelegenheiten. Ebenso sind ihm eigenverantwortliche Aufgaben übertragen, die die Ortschaft betreffen. Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der Ortschaft auf 5 Jahre gewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Dieser wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates von den Gemeinderäten gewählt.
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Ortsvorsteher Arno Braunschmid
Geschäftsstelle Stadtbezirk Eybach
Von-Degenfeld-Straße 19
Sprechstunden im Rathaus nach Vereinbarung. Sie können mir gerne eine E-Mail schicken E-Mail Kontakt